Falsch: Gutachten nicht für Langversionen. Aber ohne EDC-Ausschluss!
Also.
Scheinbar habe ich mich in meinem ersten Posting dieses Threads doch etwas zu kompliziert ausgedrückt.
Anders kann ich mir mittlerweile die zahlreichen Kommentare/Missverständnisse/Angriffe nicht erklären.
Oder werde ich hier mutwillig missverstanden?
Also nochmal einfach:
Die Federn sind zugelassen für folgende Fahrzeuge des Typs 7/1 von BMW:
- 730i (R6)
- 730i (V8)
- 735i
- 740i
- 750i
Keine weiteren Auflagen.
Also auch kein Ausschluss von EDC-Fahrzeugen!
Denn hier gilt der Umkehrschluss, was nicht verboten = erlaubt. Und somit zulässig.
Hoffe jetzt endlich dieses leidige Thema abgeschlossen zu haben.
Chaabo.
http://members.roadfly.com/CHAABO5/F...tachten-02.jpg
http://members.roadfly.com/CHAABO5/F...tachten-03.jpg
http://members.roadfly.com/CHAABO5/F...tachten-04.jpg