Zitat:
Zitat von Soundflax
OT: Die 130% Regel gibt es nur im Haftpflichtschadenfall bei Reparatur. Bei Nichtreparatur oder nicht nachgewiesener Rep. gibt es die Rep.Kosten Netto abzgl. Restwert.
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Ja, und ?
Hier handelte es sich doch um einen Haftpflicht(total-)schaden, vgl. #1. Deshalb ja die Frage, wie repariert wurde - Sparreparatur oder "Erhaltungsinteresse" geltend gemacht.
Greets
RS744