Zitat:
Zitat von ChrisMS
Oh,
das ist blöde. Was hat man denn für einen Wiederbeschaffungswert angenommen? Habe gelesen, dass Du in 2006 über 12k für den Wagen bezahlt hast - würde mich ehrlich gesagt wundern wenn der Wagen so hoch geschätzt wird. Bei Totalschaden würdest Du auf Gutachtenbasis dann wohl den Wiederbeschaffungswert (hier wohl netto) abzgl. Restwert bekommen - oder eben Reparatur bis 130 % vom Wiederbeschaffungswert (mit Rechnung natürlich).
.....
Gruß
Chris
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Hallo CHris!
Was ist das denn für eine Regelung?
Gilt die Allgemein?
Beim Auto vom Schwiegervater, das infolge Sturms und zu schnellem Holland-Laster in den Leitplanken landete, war die Versicherung (Aachen-Münchner) NUR bereit, den Wiederbeschaffungsert abzgl. des Restwertes zu bezahlen (Vollkasko). (Der Restwert wurde per Ausschreibung ermittelt, der bietende Händler ist extra 600 km gefahren gekommen.....)
Reparaturkosten ca. 800 € über Wiederbeschaffungswert (6900 €)
Hätten wir auch auf 130% des Wiederbeschaffungswertes bestehen können? Eigentlich sollte der Wagen nämlich repariert werden......
mfg
peter