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Alt 29.06.2007, 17:55   #4
The Stig
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Ort: Südhessen...
Fahrzeug: 640i Cabrio F12, Cayenne 9PA Hybrid
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Schwer zu sagen.
Wurde z.B. eine ab Werk mangelhafte Lackierung später mal nachgebessert (evtl. im Rahmen einer Totallackierung), dann sollte das eigentlich kein Problem sein.
Wenn aber der Hund woanders begraben liegt, und es einen Unfallschaden gab, dann ist es die Frage, wo und vor allem wie fachgerecht das alles gemacht wurde.
Sollte z.B. der Wagen aufgrund Neidkratzer komplett neu lackiert worden sein, dann wäre das eine Erklärung ohne vorhergehenden Unfallschaden.

Das im Nachhinein auseinanderzuklamüsern, und vor allem belegen zu können sollte schwierig sein, wenn die Vorbesitzer nicht mitspielen.
Die müssten dann nämlich anwaltlich vernommen werden, wozu sie auch überhaupt erst mal bereit sein müssten.
Dann müsste man aufgrund der Aussagen weitersehen, was passiert.

Wenn Du den Wagen nun verkaufen solltest, kannst Du den Umstand auch nicht mehr verschweigen, und ohne ausreichend belegbare Erklärung ist das wertmindernd, und nicht wertsteigernd.
Es gibt versicherungstechnisch bei Reparaturen zwar auch Abschläge für die Lackierung (neu für alt), aber bisher habe ich noch bei jeder Beschädigung meiner Autos durch andere eine Wertminderung erhalten, und musste nicht für eine Steigerung nachzahlen.

Was die Gerichte da dann in 2. Instanz entscheiden kann aber ausser dem Richter selber im Moment keiner mit Sicherheit vorhersagen.
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