Moin!
habe es vor einiger Zeit schon mal gepostet!-
1. niemals einen Werkstattauftrag ohne schriftlichen Auftrag!
2. ganz genau den Auftrag diffinieren
3. gegenfalls Angebot erstellen lassen(ist verbindlich)
4. Kostenvoranschlag erstellen lassen (darf max. um 10% höher ausfallen!)
5. darauf hinweisen, daß keine Arbeiten außerhalb des Auftrages ohne telefonische Rücksprache durchgeführt werden dürfen !
6. Telefon Nr. hinterlassen!
Der Auftrag: Bitte das Fahrzeug durch den Tüv bringen ! - schließt meiner Meinung nach auch erforderliche Reparaturen mit ein!- ausgenommen, der Auftraggeber hat eine Rücksprache gewünscht oder die Reparatur ist nicht erforderlich gewesen!
In dem vorliegenden Fall würde ich kein Geld für einen Rechtsstreit investieren!
ist aber nur meine persönliche Meinung!
Gruß Bootsmann!

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Er ist 20, wird 2x in der Woche gewaschen,putt ist er fast nie!-
ich mag ihn, weil er mich fast nie in Stich lässt!-und er gehöhrt mir - und nicht der Bank!