Nabend,
ich hatte dazu schon mal in nem anderen Thread etwas gepostet.
Also es verhält sich so... in Deutschland ist immer noch ( trotz EG ) die STVZO bindend. Und in der STVZO ist
KEINE Vorschrift über die Beschaffenheit der vorderen Seitenscheiben vorhanden, lediglich die Frontscheibe
ist erwähnt. In den EG Vorschriften ist etwas über Seitenscheiben und deren Beschaffenheit zu finden... dieses sind aber Herstellervorschriften für Neufahrzeuge.
Wenn die Folie eine ABE Prüf-Nummer hat, kann sie auch ohne TüV auf den vorderen Seitenscheiben angebracht
werden. Jetzt kommt aber der Haken an der Sache - Kommt es nämlich aufgrund der eingeschränkten Sicht zu einem Verkehrsunfall, wird der Fahrer zur Verantwortung gezogen... dieser hat nämlich für einwandfreie Sicht zu sorgen. Ähnlich wäre es zu sehen, wenn jemand Nachts mit Sonnenbrille oder mit beschlagenen/zugefrorenen Scheiben fährt.
Also... bei Dämmerung die Scheiben runtermachen und alles ist okay
Gibts denn keine Folie die sich elektrisch verdunkeln läßt ??
Gruß,
Pit