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Alt 09.02.2003, 11:00   #9
L7
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Es gab hier schon diverse Threads dazu; in einigen kam auch deutlich die Meinung von Forumsmitgliedern raus, daß es zwar nicht zugelassen sein, aber who cares? Genauso bei der (nicht originalen) Xenon-Umrüstung. Außerdem wurde spitzfindig angemerkt, daß man zwar theoretisch seinen Versicherungsschutz verliert, aber die Versicherung im Zweifelsfall beweisen müßte, daß die Tönung ursächlich für den Unfall gewesen sei.

Egal wie: Alle, die mit Tönung vorn rumfahren, tun es ohne TÜV. Diese Auskunft bekommt man auch von seriösen Händlern. Es scheint also eine Menge Leute zu geben, denen das egal ist.
Scheibenfluten (wie von @Freak geposted) hat IMHO derzeit noch keinen TÜV in D für die vorderen Scheiben, speziell, wenn sie vorher nicht Klarglas waren sondern schon ab Werk leicht getönt.
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