Zitat:
Zitat von Jippie
Teil uns mal die Auktionsnummer mit. Mit der Nummer kann man auch bereits abgelaufene Auktionen einsehen. Dann können wir Dir mehr sagen.
Klingt aber recht banal: Wenn in der Beschreibung steht, dass die Felgen für den E38 passen (und darunter darf man durchaus verstehen, dass sie nicht nur mechanich passen sondern auch gefahren werden dürfen auf dem Wagen) dann erfüllt die Ware eine wesentliche beschriebene Eigenschaft nicht.
Genau genommen hat er Dir das was er Dir zur Abholung überreichen will ja gar nicht angeboten, sondern Felgen die zwar genauso aussehen, aber auf dem E38 gefahren werden können. Also soll er solche bitte hervorzaubern oder die Kohle rausrücken.
Du kannst also vom Kauf zurücktreten und Dein Geld zurückverlangen.
Da der Fehler beim verkäufer liegt durch die irreführende/falsche Beschreibung bist Du juristisch auf der sicheren Seite.
Klar könnte der trotzdem rumzicken, aber wenn der Preis so günstig war, dann findet er vermutlich auch schnell wieder jemanden, der die Dinger wirklich gebrauchen kann und gibt Dir daher problemlos Dein Geld zurück.
Warum überweist Du überhaupt Kohle für einen Artikel, den Du eh abholst?
Gruß Jippie
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Genau so ist es. Wenn da "E38" stand und E38 isnich, dann kannst Du ohne Weiteres vom Kauf zurücktreten und Dein Geld zurück verlangen.
Um das tatsächlich klären zu können, müsste man - auch das stimmt - die genaue Auktionsbeschreibung sehen.
Gruß,
Stephan