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Alt 18.06.2007, 13:56   #28
Joerg
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Zitat von 187pure Beitrag anzeigen
und was ist wenn ich mit meinen dunklen seitenscheiben einen unfall hab die polizei kommt mir blöd und ich hätte so einen tüv oder küs eintrag. müsste nicht tüv, küs den unfallschaden bezahlen? weil wenn ich eine eintragung bekomme dann nehme ich an das die auch korrekt ist. ein normaler bürger kennt sich ja nicht so mit dem gesetz aus wie polizist.

Wenn sie vom TÜV ordungsgemäß eingetragen sind, passiert dir als Halter/Fahrer nichts, so dass der Halter/Fahrer bein einem Unfall nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Auch von Unwissenheit kann nicht ausgegeangen werden, da TÜV-Eintragungen erstmal immer bestand haben, sofern die Eintragung nicht durch andere Veränderungen nichtig wurde. Ausführungen hierzu gibt i.d.R. die ABE. Z.B. Tieferlegung, nicht in Verbindung mit Distanzscheiben. Hast du die Tieferlegung eingetragen ist das korrekt. Baust du später Distanzscheiben an, wird die Eintragung der Tieferlegung aufgrund des Hinweises in der ABE nichtig und damit erlischt die BE.

Die Polizei kann ordungsgemäße Eintragungen auch nicht rückgänig machen, wie so oft behauptet. Das ist schlichtweg Blödsinn. Das kann nur ein Sachverständiger/Gutachter, was Polizisten numal nicht sind, obwohl sich viele gerne so aufspielen. Sie kann lediglich bei erhärtetem oder hinreichendem Verdacht das Fahrzeug sicherstellen und einem Gutachter oder Sachverständigen vorführen, der dann eben entscheidet, ob das Anbauteil überhaupt eintragungsfähig war oder durch andere Umbauten (wie oben beschrieben) unwirksam geworden sind.

In dem vorliegenden Fall jedoch, unterscheidet sich ja anscheinend die eingetragene Folie von der angebauten Folie, so dass die Eintragung natürlich nichtig ist.

Gruß
Jörg
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