Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 27.01.2003, 17:37   #2
FrankGo
Erfahrenes Mitglied
 
Benutzerbild von FrankGo
 
Registriert seit: 14.04.2002
Ort: Trier
Fahrzeug: E38 750i 10/95
Standard

In dem Link ganz oben bei diesem Thema steht in der eBay-Auktion:

ACHTUNG: DIES IST KEINE AUKTION, SONDERN NUR EINE INFORMATION !!! ALSO BITTE NICHT BIETEN, ES GIBT NÄMLICH NIX WORAUF MAN BIETEN KÖNNTE !!!

Aber bei eBay muß irgendwas verkaufbar versteigert werden.
Also ist diese Auktion von vorne herrein nicht gemäß den allgemeinen eBay-Regeln.

Wenn aber jemand eine 1ooo-Euro-Büroklammer versteigert und im Text erwähnt, wofür nur diese Büroklammer geeignet ist, dann ist das aus Sicht von eBay eine saubere Versteigerung.

Schließlich kann ich ja auch meinen Radiergummi oder ein weißes Blatt Papier über eBay verkaufen (dann für 30.000 Euro aber).

Jedoch andere eBay-Kunden "anschwärzen" bzw. deren Auktionen zerstören ist nicht so ganz legal.
Aber eine Büroklammer und deren Vorzüge anpreisen ist erlaubt.
Und meine Bemerkung lief daruf hinaus, dass im Anpreisetext der Büroklammer der Hinweis auf die anderen Auktionen erfolgt. Dies ist legal. Schließlich darf jeder schreiben, dass er einene ähnlichen Artikel wie in Auktion xxy versteigert.
__________________

Signatur:

Wer sich bemüht, ordentlich, informationsreich und leicht lesbar in verständlicher Deutscher Sprache zu fragen, der bekommt auch gute Antworten.
Wer unüberlegt, ohne Hirn und Verstand, ohne Punkt und Komma, ohne Absätze und Großbuchstaben, ohne Mindestmaß an Mühe und Anstand fragt, soll sich nicht wundern, dass die Antworten, die er bekommt, von gleichem, miesen Niveau sind wie die Frage, oder dass er von vielen Fachleuten missachtet wird und somit keine Antworten erhält.
FrankGo ist offline   Antwort Mit Zitat antworten