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Alt 13.06.2007, 16:08   #4
fish
..die olle Grete
 
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Zitat:
Zitat von Maschi Beitrag anzeigen
Moin,

laut Deuvet gelten in Niedersachsen und Bayern andere Regelungen. Dort gibt es den Bestandsschutz bei Wohnortwechsel und bei Halterwechsel für Fahrzeuge im Alter zwischen 20 und 30 Jahren.

Gruß, M.

Moin Matthias,

interessant, das war mir auch neu


Der Besitzer einer niedersächsichen/bayerischen 07er Nummer darf also innerhalb von Niedersachsen/Bayern am neuen Wohnort die dortige Zulassungsstelle aufsuchen und erhält eine neue 07er Nummer?


Bei norddeutschen Bundesländern ist mir ja eine gelassene Lebenseinstellung bestens vertraut, aber das das ausgerechnet auch in Bayern gehen soll, wundert mich doch sehr!!.... ....



gruß, fish
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