Moin,
laut Deuvet gelten in Niedersachsen und Bayern andere Regelungen. Dort gibt es den Bestandsschutz bei Wohnortwechsel und bei Halterwechsel für Fahrzeuge im Alter zwischen 20 und 30 Jahren.
In Darmstadt dürfte es aber wohl so sein, wie Fish geschrieben hat.
Gruß, M.
|