Zitat:
Zitat von RS744
Auch dazu gibts nichts Widersprüchliches, sondern die klare Ansage: ein FB ist kontinuierlich zu führen. Lediglich, wenn es um den Nachweis der Frage geht, ob eine betriebliche Nutzung > oder < 50% vorliegt (also die 1%-Regelung anwendbar ist), nur dann reichen Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum von mind. 3 Monaten.
HTH
RS744
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Genau zu diesem Punkt habe ich von einem Steuerberater anderes gehört. Danach soll es auch akzeptiert werden, wenn man etwa alle 3 Jahre über 6 Monate ein FB führt, wenn der betriebliche Anteil erheblich höher als 50% ist und man nur den tatsächlichen Privatanteil versteuert.
Nach den offiziellen Texten geht das zweifelsohne nicht, die Frage ist, ob jemand mit einer anderen Lösung durchgekommen ist. Ich kenne leider nicht so viele Steuerberater.
Grüsse esau