Glueck im Unglueck, das Du nicht selber im Auto gesessen hast.
Aber:
Zitat:
er hatte 1.8 promille und das fahrzeug hatte er auch aus seiner firma entwendet...
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Hoffentlich bringt das keine Probleme. Ich bin kein Anwalt, aber zahlt in so einem Fall der Entwendung denn noch die Autoversicherung des Gegners?
Oder muss der Fahrer selber dafuer aufkommen? Im Endeffekt sicherlich, nur wenn mal wieder nix zu holen ist.......