Zitat:
Zitat von DVD-Rookie
Denn dann könnte die Gegenseite einwenden, es habe auch bei der Übergabe funktioniert und der Defekt muss erst nach Übergabe eingetreten (was ja auch wirklich jeden Moment passieren kann, z. B. Steinschlag auf den Kondensator). Dann stünde nämlich Aussage gegen Aussage und die Gerichte werden dann wohl schnell nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifelsfall für den Angeklagten) entscheiden.
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Die undichten Stellen befinden sich da wo kein Steinschlag hinkommen kann - nämlich im Bereichhinter/neben dem Handschuhfach !