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Alt 03.05.2007, 17:21   #53
Alfred G
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Zitat:
Zitat von tomblue Beitrag anzeigen
Diese Neuregelung wird aber keiner rechtlichen Überprüfung standhalten. Warum ist der Wagen eines GeFü der GmbH zu 100 % betriebliche absetzbar, auch wenn er zu 0% betrieblich genutzt wird, während der Firmenwagen einer Personengesellschaft o.g. Einschränkungen unterliegt ? Naja, dass wird im Zweifel Brüssel schon wieder gerade biegen.
Das geht Brüssel nichts an. Der EuGH greift nur ein, wenn EU-Bürger gegenüber Deutschen steuerlich benachteiligt werden oder wenn gegen die EU-Richtlinien zur Umsatzsteuer verstoßen wird.

Wenn überhaupt (kann ich mir aber nicht vorstellen) käme das BVerfG zum Zuge (Verstoß gg. Art 3 GG).

Zur Klarstellung:

Die Einschränkungen für überwiegend privat genutzte Autos können GmbH-Geschäftsführer kalt lassen. Denn Autos, die einem Arbeitnehmer überlassen werden, gelten stets als "100 Prozent betrieblich genutzt", egal wofür der Arbeitnehmer das Auto verwendet. Das hat das Bundesfinanzministerium ausdrücklich so klar gestellt. (BMF 07.07.06; DStR 2006,1280; Tz 1a). Und da Gesellschafter-Geschäftsführer im steuerlichen Sinne Arbeitnehmer sind, trifft das auch auf diese zu. Der GmbH-Geschäftswagen gilt also automatisch als 100% betrieblich genutzt - egal was der GF mit dem Auto macht.
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