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Zitat von tomblue
Ich hoffe es ist nicht zu verwirrend ...
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Vielleicht trägt das zur Entwirrung bei:
Per 01.01.06 wurde die Abzugsfähigkeit von Geschäftswagen bei Einzelunternehmen, GbRs, KGs und OHGs eingeschränkt. Die Ein-Prozent-Regelung kann man jetzt nur noch für überwiegend geschäftlich genutzte Autos ansetzen. Nun klärt eine Verwaltungsanweisung bisher offen gebliebene Detailfragen. (BMF 07.07.06; DStR 2006,1280)
Überraschung: Die Neuregelung kann manchmal sogar vorteilhafter sein als die alte Regelung. Denn auch wer sein Auto überwiegend privat nutzt, darf nach wie vor alle Autokosten als Betriebsausgaben geltend machen, muss aber in Höhe der Privatnutzung eine Entnahme in Höhe der anteiligen Privatnutzung verbuchen. Das kann bei Gebrauchtwagen sogar günstiger sein als die Ein-Prozent-Regelung.
Beispiel: Ein Unternehmer fährt einen gebrauchten 7er BMW (Neupreis: 80.000 Euro). Jährliche Kosten (inkl. Leasing bzw. AfA): 10.000 €. Betriebliche Nutzung: Nur 40 %. Bisher als Entnahme zu versteuern: 12 x 1 % = 12 x 800 = 9.600 Euro. Es blieben nur 400 Euro zum Absetzen übrig. Nach der neuen Regelung kann er ohne Fahrtenbuch 40 Prozent der Kosten (= 4.000 €) geltend machen - das Zehnfache des bisherigen Betrags.