Zitat:
Zitat von Red.Dragon
Nun kam nach ca. 8 Jahren das Finanzamt, und unterstellte mangelnde Gewinnerzielungsabsicht, sprich Liebhaberei.
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Das hätte man leicht vermeiden können, indem man das Gewerbe rechtzeitig abmeldet, spätesten nach 6 Jahren da kann einem keiner einen Vorwurf machen, man hat es versucht, es hat nicht geklappt.
MfG