1. Gewinnerzielungsabsicht: Die einzige Strategie, die manchmal funktioniert: Ein paar Jahre (z.B. drei Jahre) wenigstens a bisserl Umsatz machen und dann Gewerbe wegen Erfolgslosigkeit einstellen.
Erforderlich ist ja die Gewinnerzielungsabsicht, nicht tatsächliche Gewinne.
Vom Finanzamt "bestraft" wird v.a. derjenige, der trotz anhaltender Verluste sein Gewerbe ewig weiterbetreibt.
2. Abzug von Kfz-Kosten: Seit 2006 kann die Ein-Prozent-Regel nur noch für Kfz angewandt werden, die über 50% betrieblich genutzt werden. Und diesen betrieblichen Nutzungsanteil wird das Finanzamt insbesondere bei einem Nebengewerbe genau unter die Lupe nehmen
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