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Alt 02.05.2007, 12:52   #18
Muffinman
Steuermann
 
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Zitat von jensputzier Beitrag anzeigen
Klar, Du kannst ein Gewerbe anmelden und dann jedes Jahr Verluste machen und die mit Deiner Einkommensteuer abrechnen. Das geht aber meist nicht lange gut. Ich bin zwar kein Steuerberater, aber dazu brauchst Du einen. Du mußt nur lange genug eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen können. Bezüglich des Autos sollte das schon in einem Zusammenhang stehen.
Gruß
Jens

Richtig. Das Problem ist, die Gewinnerzielungsabsicht glaubhaft vorzutragen. Das wird in deinem Fall, wenn bisher überhaupt keine Einnahmen aus dem Gewerbe vorhanden waren, nicht möglich bzw. schwierig sein. Dann fällt man unter Liebhaberei, die Abzugsmöglichkeiten bzw. Verrechnung mit weiteren Einkünften aus §19oder weiteren Einkunftsarten nach EStG fallen damit weg. Es muss auf lange Sicht ein Totalüberschuss, also durschnittlich Gewinnn vorhanden sein, sonst liegt wie gesagt Liebhaberei vor. Und solange die AfA für das Fahrzeug dann nur unter den mit unterstellter Liebhaberei laufenden Gewerbebetrieb fällt, nützt das gar nichts. Wenn man mit weiteren Einkünften nicht verrechnen darf, nützt die schönste Abschreibung nichts. Wenn du nun mit deinem Betrieb zukünftig Gewinne erzielst, trotz Abzug von Abschreibung für das Fahrzeug und weiterer Betriebsausgaben, klappt das ganze wieder...

Wie dem auch sei, ich schließe mich meinen Vorrednern an. Wenn die Leasingraten unter zu erwartendem Wertverlust liegen, passts doch schon.

Gruß, Muffinman
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