Ich habe gerade eine Familie in Problemen beraten, die ein Gewerbe angemeldet hat, und auch ein Auto darüber geleast hat.
Nun kam es leider so, dass das Gewerbe kaum Umsatz gemacht hat, die Ehefrau aber auch Einkünfte hatte.
Die Steuerlast der Ehegatten wurde aufgrund des Gewerbes gemindert.
Nun kam nach ca. 8 Jahren das Finanzamt, und unterstellte mangelnde Gewinnerzielungsabsicht, sprich Liebhaberei.
Da Finanzbeamte bekanntlich nicht lange zögern, kam eine Steuernachzahlung ins Haus, die sich gewaschen hatte, sprich den finanziellen Ruin bedeutete.
Da das Finanzamt auch nicht besonders mit sich reden liess, musste das ganze Prozedere incl. Anwalt etc. her.
Unterm Strich blieb aber ein sehr großer Teil der Steuernachzahlungsforderung bestehen, es wurde richtig teuer.
Nun war es hier nicht so, dass das alles wegen dem Auto war, aber im Grunde ist aus finanztechnischer Sicht die Situation gleich:
Gewerbe, Steuervergünstigungen, Auto abschreiben, keine Gerwinne = Liebhaberei = Steuernachforderungen = Ärger.
Das alles würde ich mir wegen einem Auto nicht geben.
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