Hi,
kleiner tipp:
präsentiere den brief des gegnerischen anwalts doch mal bei der verbraucherzentrale. da sitzen anwälte, und für eine erste beratung zahlst du 5 €. die sagen dir was weiterhin zu tun ist. sollten sie tätig werden und z.B. ein schreiben an den gegnerischen anwalt schicken, zalst du nicht 5 sondern 15,30 €


zu nem "normalen", teueren anwalt kannst du dann immer noch gehen, wenn die VZ es für nötig hält.
gruss jürgen
Verbraucherzentrale Ingolstadt, Jesuitenstraße 4, 85049 Ingolstadt. ..


[Bearbeitet am 19.1.2003 von JB740]