mal einige Urteile
Autokauf/ -Verkauf OLG München, 14 U 934/1996
TÜV-Plakette
Verkauft ein Privatmann seinen Gebrauchtwagen mit dem Hinweis "TÜV neu" oder TÜV bis...", ist das keine Zusicherung von Mängelfreiheit. Im Fall vor dem Oberlandesgericht München verkaufte ein Student seinen älteren englischen Roadster mit diesem Hinweis. Als der Wagen bald nach dem Geschäft Mängel aufwies, klagte der Käufer mit Berufung auf den TÜV-Hinweis auf Rücknahme - abgewiesen.
Autokauf/ -Verkauf OLG Hamm, 32 U 65/1998
TÜV-Plakette
Beim Verkauf eines Gebrauchtwagens "inklusive TÜV" sichert der Verkäufer zu, dass die für den TÜV erforderlichen "technischen Sicherheitsvoraussetzungen" auch erfüllt sind. Im Fall vor dem Oberlandesgericht Hamm waren sie es nicht - der Verkäufer musste das Auto zurücknehmen.
Autokauf/ -Verkauf OLG Düsseldorf, 26 U 59/99
Händler-Recht
Nicht jeden Schaden am Gebrauchtwagen müssen Händler erkennen, urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Ein Mercedes-Käufer hatte seinen Motor zerlegt und nachträglich eine defekte Kopfdichtung moniert. Vergeblich. Der Schaden sei erst nach aufwendiger Prüfung erkennbar gewesen. Dazu ist der Händler nicht verpflichtet, entschieden die Richter.
Ich denke Du solltest zum Anwalt marschieren ;-)
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