@ knuffel
Hi,
Ein schriftlicher Kaufvertrag ist vor handen.Es war denk ich mein Fehler das wir denn Satz nicht reingeschrieben haben.Der Verkäufer verkauft das Fahrzeug unter Ausschuß jeglicher Gewährleistung !!!
Ich hoffe ein Anwalt kann mir helfen :(:(:(
MfG
Maradi
|