Hi Freunde,
ist es vielleicht aussichtsreicher, sich auf die wissentliche falsche Behauptung zu stützen (Nachweis über Ausdrucke im Forum, Verkäufer kann die Instandsetzung nicht nachweisen, sehr fragwürdiger Zeuge, der die Instandsetzung gesehen haben will) als sich auf den Vertrag zu berufen (alles funktioniert)?
Denn dann könnte die Gegenseite einwenden, es habe auch bei der Übergabe funktioniert und der Defekt muss erst nach Übergabe eingetreten (was ja auch wirklich jeden Moment passieren kann, z. B. Steinschlag auf den Kondensator). Dann stünde nämlich Aussage gegen Aussage und die Gerichte werden dann wohl schnell nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" (im Zweifelsfall für den Angeklagten) entscheiden.
Viele Grüße
Harry
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