Zitat:
Zitat von Alfred G
Ein Blick in die Leasing-AGB hilft hier weiter.
Hier heißt es unter
"XII. Wartung und Reparatur
Fällige Wartungsarbeiten hat der LN pünktlich, erforderliche Reparaturen unverzüglich durch einen vom Hersteller anerkannten Betrieb ausführen zu lassen."
Und ein "vom Hersteller anerkannter Betrieb" ist ja zumindest jeder BMW-Betrieb.
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Lese selten irgend welche AGB's meiner Verträge durch, ich unterschreibe meistens blind
