Zitat:
Zitat von hemp
ja nun das auto gibts nicht mehr in meinem besitz! ich habe ihn natürlich mit verlust weiter verkauft,aber mit dem hinweis auf den schaden! der gegner bestreitet natürlich alles.und das will das gericht von mir wissen!!
wer hat wann die unfallfreiheit versichert?im kaufvertrag steht nichts!
welche unfallschäden sind vorhanden?
in welcher relation/quote wurde gemindert?
hast du da eine ahnung? lg andy
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Wenn im Kaufvertrag nichts steht, ist Unfallfreiheit rechtlich zugesichert.
Ich würde an Deiner Stelle mal mit dem Vor - Vorbesitzer Kontakt auf nehmen.
Gruß,
Stephan