Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 31.03.2007, 21:58   #9
fish
..die olle Grete
 
Benutzerbild von fish
 
Registriert seit: 05.10.2002
Ort: Kiel
Fahrzeug: 745iA/E23,740iA/E38

Standard

Zitat:
Zitat von IMANUEL Beitrag anzeigen
Wenn man als Deutscher Staatsbürger in Deutschland ein
im Ausland zugelassenes Fahrzeug ständig nutzt, begeht
man Steuerhinterziehung.

Gruß Manu
Ich meine sogar dass ein Deutscher überhaupt kein Fahrzeug mit ausländischer Zulassung in Deutschland bewegen darf,kann mich auch irren, hab es nur mal gehört.

Zitat:
Zitat von bommelmann Beitrag anzeigen
Schade eigentlich, dann könnte ich es über meine reichhaltigen Ami-Connections anmelden und wieder die vorderen Seitenscheiben abdunkeln lassen.
Nicht nur das, in manchen US-Bundesstaaten besteht zudem auch keine Kennzeichenpflicht für vorne. Würde heissen, wenn man eine rote Ampel überfährt, oder gar wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt werden würde, könnten die Behörden keine Strafverfolgung/Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrer einleiten, schon aus dem Aspekt wäre eine US-Zulassung hier in Deutschland undenkbar.


gruß,fish
__________________
*Power is nothing without Control*




Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.) > Die Schöne und Externer Link (&Ooml;ffnet in neuem Fenster, der Forumsbetreiber distanziert sich vom Inhalt extern verlinkter Seiten.)  > das Biest
fish ist offline   Antwort Mit Zitat antworten