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Alt 25.03.2007, 16:51   #2
buddi
raubsauger©
 
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1% vom Bruttolistenpreis plus 0,03% vom BLP je Entfernungskilometer Zweitwohnung - Arbeit werden monatlich versteuert. Letzteres kannst Du wieder von der Steuer bei der Erklärung absetzen.

70km sind ein bisserl viel.. Rechne vom Ergebnis oben bummelig die Hälfte und Du hast in etwa Deine Nettobelastung pro Monat die dann durch eventuelle Erstattung bei der Erklärung zu berichtigen wäre.

Für die Steuer fährst Du natürlich nie direkt von der Arbeit zum Hauptwohnsitz - dahin geht's immer erst zum bzw. vom Zweitwohnsitz aus...

Familienheimfahrten (so noch zutreffend) kannst Du mit der Pauschale auch für den Dienstwagen anrechnen.
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