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Alt 18.03.2007, 12:45   #8
Alexx
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Zitat:
Zitat von BMW-750iA Beitrag anzeigen
Ich habe hier noch ein Auto was am 07.03.2006 Abgemeldet wurde aber jadoch noch Tüv bis September 2007 hat.
Eine Vollabnahme nach §21a StVZO ist nach bisheriger Regelung erst 18 Monate nach der Stillegung erforderlich, also im September 2007 (fällt rein zufällig mit dem TÜV-Termin zusammen). Wenn auch die AU noch gültig ist, kannst Du das Fahrzeug einfach wieder anmelden.

Seit dem 1.3.2007 wurde die Frist übrigens von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.
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