Zitat:
Zitat von BMW-750iA
Ich habe hier noch ein Auto was am 07.03.2006 Abgemeldet wurde aber jadoch noch Tüv bis September 2007 hat.
|
Eine Vollabnahme nach §21a StVZO ist nach bisheriger Regelung erst 18 Monate nach der Stillegung erforderlich, also im September 2007 (fällt rein zufällig mit dem TÜV-Termin zusammen). Wenn auch die AU noch gültig ist, kannst Du das Fahrzeug einfach wieder anmelden.
Seit dem 1.3.2007 wurde die Frist übrigens von 18 Monaten auf 7 Jahre verlängert.