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Alt 18.03.2007, 11:45   #3
Maxl
...21 Jahre hier!! :)
 
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Zitat:
Zitat von Steve0710 Beitrag anzeigen
Hi Christian,

...dann kannst du ohne Kennzeichen oder Zulassung auf Absolut Direktem Weg zur Zulassung fahren ....
Ganz so ist es ja nun nicht! Auf KEINEN FALL ohne sichtbar am Fahrzeug angebrachte Kennzeichen irgendwohin fahren. Es ist richtig, dass du die ungestempelten Kennzeichen bei einem vorübergehenden stillgelegten Fahrzeug für diese Fahrt verwenden darfst mit Doppelkarte (=Versicherungsschutz) usw. wie schon geschrieben, aber ganz ohne Kennzeichen niemals!!

Hast du diese nicht mehr bzw. befindest dich in einem anderen Zulassungsbezirk musst du dir unbedingt sog. Kurzzeitkennzeichen (da bräuchtest dann eine Doppelkarte mit dem Vermerk "Kurzzeitkennzeichen) für 5 Tage besorgen. Aber kläre erstmal ab, ob die Zulassung das Auto überhaupt sehen will, glaub eher nicht! Dann besorgst dir nämlich gleich die "normalen" Schilder, schraubst die DAHEIM an dein Auto und fertig!

Viele Grüße
Markus
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