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Alt 11.01.2003, 20:46   #19
Knetepappi
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
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Standard Euch ist der Begriff "EU" aber bekannt ????

Innerhalb der Europäischen Union gibt es keine Zölle mehr !!!!

Du kaufts das Objekt Deiner Begierde in Belgien NETTO !!! Der Verkäufer muss das seinem Finanzamt melden, damit er nicht die Steuern entrichten muss.
In Deutschland musst Du Deinem Finanzamt dann die 16% Mwst. (bezogen auf den Nettokaufpreis in Belgien)zahlen. Daher ist es absolut notwendig, nen schriftlichen Vertrag zu machen.

Zur Abnahme des Autos: Vollabnahme ist absoluter Quatsch. Auch hier gilt: Europäische Union....ist ein Fahrzeug in einem Mitgliedsland der EU zum Straßenverkehr zugelassen (technisch gesehen), ist es automatisch auch in allen anderen Mitgliedsländern technisch zugelassen (nicht bürokratisch !!!). Um den deutschen Brief zu bekommen musst Du dich an deine Straßenverkehrsbehörde wenden, die helfen Dir da weiter.

Mit diesem deutschen Brief und Überführungskennzeichen dann zum TÜV (ausgenommen Du hast ne Bescheinigung der belgischne technischen Kontrolle.....) und Tüv machen lassen. dann Auto zulassen. Ein paar Wochen später bekommst Du dann Post vom Finanzamt, die wollen dann die 16% von Dir haben.

Das ist alles.....
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