Thema: Elektrik Airbags nachrüsten
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Alt 14.03.2007, 17:07   #9
BMWHarald
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Ort: Fürth
Fahrzeug: BMW 735iA (11.89), BMW 750iL (12.91)
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Hallo!


Ich habe auch überlegt, ob ich in meinem 735i den Beifahrerairbag nachrüste.
Da der Wagen schon einen Fahrerairbag ab Werk hat, wäre der Aufwand (Armaturenbrett, Airbag-Steuergerät, Beifahrersicherheitsgurt tauschen) für mich vertretbar gewesen. Diese Teile hätte ich für kleines Geld aus vertrauenswürdiger Quelle bekommen können.

Ein Gespräch mit einem TÜV-Prüfer brachte aber Ernüchterung: Sobald irgendwas am Airbag-System an- oder abgebaut wird, verliere das Fahrzeug seine Betriebserlaubnis. Man könne sich die Veränderung mittels Unbedenklichkeitsbescheinigung von BMW eintragen lassen aber für die Airbag-Nachrüstung gibt es keine solche Bescheinigung. Weder mein BMW-Händler noch die Kundenbetreuung konnten mir weiterhelfen.

Die einzige legale Airbag-Nachrüstung kann mit dem Nachrüstsatz "Sportlenkrad II mit Airbag" erfolgen - dafür gibt es die nötigen Dokumente.


Btw: Es ist beim E32 ganz einfach heraus zu finden, mit welchen Rückhaltesystemen er ausgeliefert würde:

Die 8. Stelle der Fahrgestellnummer sagt aus, welches Rückhaltesystem ab Werk verbaut wurde:

0= normale Sicherheitsgurte
1= Fahrerairbag
2= Fahrer- und Beifahrerairbag


Viele Grüße

Sascha
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