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Alt 03.03.2007, 08:57   #3
7er_Fun
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Hier noch einen Textauszug den ich heute von der Interessengemeinschaft Motorrad erhalten habe.

Diesen Paragraphen müsst ihr kennen
Art. 57b des Strassenverkehrsgesetzes besagt: Sobald ein GPS-Gerät Warn-POIs (Points of interest) enthält, die vor Messstellen mobiler oder fest installierter Geschwindigkeitsmessgeräte oder vor Lichtsignalanlagen mit Kameras (Rotlichtüberwachung) warnen, wird es zu einem verbotenen Gerät nach Artikel 57b und 99 Ziffer 8 SVG. Und damit erhält die Polizei den Auftrag, das Gerät zu konfiszieren. Der Übeltäter wird bestraft.
Auch Ausländer, die ein solches Gerät in die Schweiz mitführen, sind betroffen, gibt das Astra zu Protokoll: "Sollte die Zollbehörde bei der Einfahrt in die Schweiz ein GPS mit Warn-POIs feststellen, hat der Fahrzeugführer oder die Fahrzeugführerin mit der Einziehung des Gerätes und einem Strafverfahren zu rechnen."
Nun gibt es verschiedene Methoden, sich über Geschwindigkeitskontrollen zu informieren. Auch schon vor der Abfahrt zu Hause oder im Auto selbst per Radio, SMS, Pager, TwixRoute usw. Ist das weiterhin erlaubt? Jein, sagt das Astra: "Solche Radarwarnungen sind noch nicht verboten. Das Bundesamt für Strassen wird aber bei der nächsten Revision des Strassenverkehrsgesetzes beantragen, die Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen über GPRS, Internet, Radio, SMS, Pager, TwixRoute usw. ebenfalls zu verbieten."


Und das meint die IG Motorrad dazu:
Es entspricht der Logik der einmal eingeschlagenen Repressionsstrategie, alles zu verbieten, was ihrem Erfolg in die Quere kommen kann. Als der Weg beschossen wurde, die Verkehrsteilnehmer auf Schritt und Tritt zu kontrollieren und sie diese Observation auch spüren zu lassen, galt in der Regel noch die "grosszügige" Toleranzgrenze von 5 km/h. Damit konnte man leben. Jeder Auto- und Motorradfahrer weiss nun aber, wie leicht Tempo 80 oder 120, natürlich auch 50 oder 30 mit den heutigen Fahrzeugen trotz grösster Aufmerksamkeit um wenige km/h überschritten sind. Während man kürzere Strecken in der Stadt noch mit der Nase auf dem Tachometer zurücklegen kann (was zwar nicht der Sicherheit, aber der Sorge um die Brieftasche Rechnung trägt), um ja die inzwischen reduzierte Toleranzgrenze von 3 km/h nicht zu überschreiten, wird das auf Überlandstrecken ermüdend und mühsam. Die hohen Bussen und das Risiko, schon bei geringen Überschreitungen, die nichts mit einer Gefährdung Dritter zu tun haben müssen, als Raser verschrien und zu extrem hohen Geldbussen verurteilt zu werden, verlangen geradezu nach Möglichkeiten, sich dagegen zu wappnen. Früher galt es als fair, vor einem Wettstreit wenigstens noch mit "gleich langen Spiessen" ausgestattet zu werden. Daran ist heute nicht mehr zu denken.
Wer da an Überwachungsstaat denkt, liegt natürlich total daneben. Noch schlimmer, wer unterstellt, die vielen Millionen Franken, die In- und Ausländern wegen ihrer Vergehen auf Schweizer Strassen abgenommen und dann in die öffentlichen Kassen umgeleitet werden, seien die Ursache für diese neue Initiative. Nein, selbstverständlich geht es nur und allein um die Sicherheit und Unversehrtheit von uns Bürgern. Wie wir das unseren Freunden aus dem Ausland klar machen, die vielleicht ihren Urlaub in der Schweiz verbringen möchten, bleibt indessen uns überlassen.



Dabei kann ich Euch nur raten, Tempomat oder immer ein Auge auf dem Tacho, kommt Euch viel viel billiger
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Gruss von der Riviera der March

Felix

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N 47°11'56"
E 08°56'17"

Geändert von 7er_Fun (03.03.2007 um 09:02 Uhr).
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