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Alt 02.03.2007, 14:20   #9
John McClane
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Zitat von seventhirty Beitrag anzeigen
Na gut,
aber jedes Fahrzeug hat doch ne BE,steht doch im
Fahrzeugschein drin.

Mal unter uns,wenns Org.-Teile sind wer will denn dann
wissen ob das nachgerüstet ist oder schon drin war,bei
unseren "alten" Autos.

Grüße seventhirty!

Du hast das nicht verstanden. Ich weiß allerdings auch nicht, wie ich es noch einfacher erklären soll/kann.

Die BE (=Betriebserlaubnis) bezieht sich in diesem Fall auf das Fahrzeug, wie es serienmäßig ist.
Wird ein Teil ausgetauscht, müßen alle anderen Erfordernisse ebenfalls efüllt werden.
Wurde ein 750i (E32) seinerzeit mit Xenon OHNE aLWR ausgeliefert, dann hat er dafür eine BE.
Rüstest DU das an Deinem 730 nach, erlischt die erteilte BE, da für Dich § 50 (10) StVZO gilt.

Nun besser zu verstehen??
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