Erst mal zum CO²-Ausstoss:
der wird/ist bereits normiert für viele Fahrzeuge ermittelt, und wer bereits die neue Zulassungsbescheinigung Teil I hat, findet ihn in Feld V.7.
Bei meinem steht da 314. Das ist ziemlich weit weg von den angedachten künftigen 130 für Neufahrzeuge.
Bei bivalenten Fahrzeugen ändert sich an der CO²-Einstufung durch LPG nichts, es bleibt bei der Einstufung lt. Benzin-Zyklus. Abhilfe (also Ansatz der bereits genannten ca. 15% weniger CO²-Meßwert) würde eine Umrüstung auf monovalenten Betrieb bringen. Dafür wäre ein auf max. 15l verkleinerter Benzintank erforderlich, und natürlich ein entsprechender Nachweis des geringeren CO²-Ausstosses. Das bedeutet also TÜV-Gutachten für den kleinen Tank (irre teuer) und normierter CO²-Nachweis auf LPG (irre teuer).
Also alles Theorie, deshalb macht es ja keiner.
Bedeutet also "Mund abputzen, und zahlen". Trotz besserer CO²-Abgaswerte als über die Normierung zugerechnet.
Es sei denn, im Gesetzgebungsverfahren besinnt man sich, und arbeitet einen Pauschalabschlag für LPG/CNG-Fahrzeuge ein. Wer glaubt daran?
Na ja, die Hoffnung stirbt zuletzt.
Greets
RS744
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