Zitat:
Zitat von Rikardo
ich hab es von "C" mit 183tkm gekauft
und
"C" hat es von "B" mit 172tkm gekauft
und
"B" hat es von "A" gekauft mit 272tkm...
wer...ist jetzt der schuldige??
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Dein Problem wäre zumindest nach deutschem Recht ein grundsätzlich anderes (ich gehe davon aus nach österreichischem auch):
1. wenn B gedreht hat und an C verkaufte kannst DU B nicht belangen, denn B hat überhaupt kein Vertragsverhältnis mit Dir !
2. Wenn B = @AM ist und seine Aussage stimmt, dass im Kaufvertrag überhaupt keine km-Angabe drinsteht, dann kann auch C dem B nichts, weil er ihm nicht nachweisen kann, dass ihm beim Kauf ein km-Leistung von 172.000 zugesichert wurde !
3. Mal abgesehen davon ist dem C ja auch kein Schaden entstanden, weil er das Auto ja nicht wegen der km-Leistung mit Verlust verkauft hat.
4. Es ist zwar ärgerlich - aber die Erfolgsaussichten sind hier meiner Meinung und derzeitigen Infomationslage nach bei 0%