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Alt 12.02.2007, 10:23   #6
Crazy
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Irgendwie ist der Fall doch jetzt klar:

B (= AM) hat das Fz ordnungsgemäß an C verkauft, ohne den km-Stand im Kaufvertrag anzugeben. Wenn C sich darauf einlässt, ist das sein Problem.

Wenn C jetzt das Fz an D verkauft hat, der KM-Stand weniger als diese 272TKM beträgt und dieser niedrigere KM-Stand sich zudem noch im Kaufvertrag befindet, dann ist C der Buhmann und hat sich zu verantworten, wobei der Kilometerstand bei diesem letzten Verkauf auch ohne Angabe im Kaufvertrag stimmen muss, da B (= AM) ja hier nun bereits geschrieben hat, wie hoch der Kilometerstand beim Verkauf an C war. Folglich kann ja nur noch C die Rückstellung durchgeführt haben.

Wenn es so war: Eine Riesen-Sauerei!!!

Meine Meinung.

Gruß Norbert

PS: An eine Rückstellung durch den TE (= D) glaube ich nun eher nicht...

Geändert von Crazy (12.02.2007 um 10:28 Uhr).
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