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Alt 12.02.2007, 02:37   #4
knuffel
† 2023
 
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Zitat von ReaperRich Beitrag anzeigen
stimmt, da wär er schön blöd. aber man weiss ja nie. nur: wie man soll man hier nun wem was beweisen? WIE WEM WAS? das ist ein ganz schön komplizierter fall
Hi.

Derjenige, von dem er das Auto hat , ist sein Vertragspartner.
Daher muss er genau den in Regress nehmen = der wäre der Beschuldigte.
Da er diesen beschuldigt, ist er auch in der Beweispflicht.
Er muss also nachweisen, daß wissentlich ein 272000km-Auto als ein 172000km-Auto verkauft wurde.

Wie kann er das beweisen ?

Unter Zuhilfenahme der Rechnung. Diese muss sich eindeutig auf dasselbe Fahrzeug beziehen.
Ebenso (!) muss er beweisen, daß die 272 nicht einfach nur ein Tippfehler ist.
Dazu braucht er darüberhinaus die Zeugenaussage des Händlers.

Bestätigt also der Händler seine Behauptungen, werden diese zu Beweisen.

Und dann kann er mit einiger Wahrscheinlichkeit auf Erfolg eine Klage loslassen,
um einen Wertausgleich zu bekommen. (Zivilrechtsverfahren)
Parallel dazu kann er Anzeige wegen Betruges erstatten. ( Strafrechtsverfahren).

Gruß
Knuffel

P.S.:
Achja, fast vergessen :

Was er im Moment wirklich braucht, ist ein Anwalt, aber kein Internetforum.
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