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Alt 05.01.2003, 00:08   #5
Bucho
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So ist es. Die zurückgelegten Wegstrecken bei zwei Fahrzeugen mit identischem 0-100 Wert aber unterschiedlichem Beschleunigungsverhalten (z.B. Benziner gegen Turbodiesel oder was auch immer für eine Kombination) sind NICHT gleich.

Das bringt mich aber zu einem weiteren Punkt. Es werden doch grundsätzlich bei allen Fahrzeugen seitens der Hersteller als Fahrwerte nur die 0-100km/h Beschleunigung und die Höchstgeschwindigkeit angegeben. Andere Angaben wie stehender Kilometer oder Q-Mile sind extrem seltene Einzelfälle. Wenn wir nun unser obiges Erkenntnis dahingehend umsetzen, dass man anhand des 0-100 Wertes nicht im geringsten darauf schliessen kann wie schnell ein Wagen nun wirklich eine bestimmte Wegstrecke zurücklegt und somit einen anderen Wagen distanzieren kann, bleibt nur mehr zu sagen dass dies wohl einer der extremsten Fälle der Ausnutzung von uninformiertheit der Konsumenten bzw. noch im geringsten Fall das bewusste Ausnutzen eines Irrtums des Vertragspartners, im schlechtesten Fall (für den Handel) sogar ein bewusstes Hervorrufen eines Irrtums ist. Schliesslich wird mir suggeriert der Wagen mit dem bessern 0-100 Wert ist schneller als der mit dem schlechteren Wert. Dies ist aber nicht der Fall, sogar das Gegenteil liegt unter bestimmten Voraussetzungen im Bereich des Möglichen. Es währe also höchste Zeit dass in dieser Angelegenheit mal ein Musterprozess gefürt wird (am besten in den USA mit ihren extremen Strafen).

Gruss, Bucho
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