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Alt 17.01.2007, 19:34   #6
Soundflax
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Zitat:
Verstehe ich nicht, das ist doch die E65 Bereifung.
Die deinige ist doch meines Erachtens dir richtige
Stimmt so nicht:
Ich zitiere aus dem mir vorliegenden Gutachten in Bezug auf Bereifung
245/40 R20 nur Vorderachse erlaubt
275/35 R20 nur Hinterachse erlaubt
Das gilt für alle Fahrzeugtypen 7/G
Wird eine Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der BA des Fahrzeuges enthalten ist, so ist der Nachweis über die Vorschriftsmäßigkeit des Geschwindigkeitsmessers und Wegstreckenzählers zu führen.

Der mindestens erforderliche Geschw. Kennbuchstabe sowie der Tragfähigkeitskennzahl sind den Fahrzeugpapieren zu entnehmen.
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Für alles andere brauchste ne Einzelabnahme...
Bei mir wollte der TÜV sogar ne Reifenfreigabebescheinigung sehen, weil in der Betr.erlaubnis Michelinreifen vorgeschrieben waren.
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LG Karsten
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Geändert von Soundflax (17.01.2007 um 19:54 Uhr).
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