Zitat:
Zitat von Opelkiller
Kleinmaschinen mit Verbrennungsmotor werden oft ohne ÖL!!! und Sprit zum Händler geliefert.Sonst müssten die Speditionen ihre LKW ändern und die Fahrer einen Gefahrgutschein haben
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Moin!
Spannende Frage.
Zu den Kleinmotoren (z.B. Freischneider) fällt mir die u.U. nicht ganz so gesunde Lagerung (über Kopf, seitlich usw.) als Begründung für die Öleinfüllpflicht erst bei Inbetriebnahme ein.
Beim Benzin (oder Dieseltransport) ist natürlich das richtige Gefäß (Tank) ein entscheidendes Kriterium. Grundsätzlich bereitet der Transport eines vollgetankten Autos mit der Eisenbahn kein Problem (-> Autoreisezug).
Anders ist es beim PKW-Transport auf den autotransportierenden LKW's, hier stehen die Fahrzeuge teilweise sehr geneigt, so daß u.U. ein Auslaufen des Tanks (über die Zwangsbelüftung) nicht mit 100% Sicherheit verhindert werden kann, wäre er vollgetankt. Damit wäre der Tank aber kein "geeignetes" Gefäß mehr...insofern halte ich die Beschränkung auf 20L durchaus für sinnvoll.
Die Vorschriften
GGVSE / ADR finden da sicherlich auch ihre Umsetzung.U.a. haben diese LKW's mehrere Feuerlöscher mit.