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Alt 01.01.2003, 16:51   #1
House
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@schnuffi85
Du kannst Dich ans hiesige Gericht wenden, da ist eine Vormundschafts-Geschäftsstelle. Aber binde den nicht gleich dein Vorhaben auf die Nase und sag einfach, der Mann hätte was bei Dir beschädigt oder so. Glaub mir, am Gericht, gibt's viele Geier. Das beste ist, Du hast einen Sachverständigen, den Du gut kennst und der schätzt den Wagen. Mit dieser Schätzung, gehst Du dann zum Vormund und verbreitest ihm dein Angebot. Beeil Dich aber, denn in der Regel, werden solche Dinge schnell versteigert und geht eben an den Meistbietenden!

Gruss,
Andreas!
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