Hallo Allerseits,
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wenn es hierzu noch offene Fragen geben sollte, könnte ich mich ggf.
mal schlau machen. Sicher ist, dass es entsprechende Bauvorschriften
für Tachografen gibt, in wieweit der verbaute Tachograf Bestandteil der
BE des Fahrzeuges ist, müsste man dann eingehend prüfen, da nur dann
eine entsprechende ABE oder ein Gutachten nach § 21 StVZO vorliegen
muss.
Wenn all diese Punkte kein Problem darstellen, ist die BE nicht betroffen
und man braucht in Folge auch nichts eintragen zu lassen. Probleme mit
dem § 29 und den Versicherungen sollte es dann auch keine geben können.
(Diese Punkte müssten alle seriös geprüft werden. Das geht nicht so auf
die Schnelle...)
LG,
Andreas...
