Hallo zusammen,
ja, - Markus hat absolut Recht! Ich kenne selbst ebenfalls insg. 5 "Fälle" bei denen der Anbieter sich nach einer Weile sehr gewundert hat .......
@ Bommelmann
Ich war damals bei der Dekra und bei der Versicherung um meinen Komplettumbau prüfen bzw. "absegnen" zu lassen.
Die Dekra hat mir nach diversen Gesprächen mitgeteilt, daß hierfür KEINE Abnahme erforderlich sei da hier keine Softwareanpassung/-manipulation vorgenommen wird.
Allerdings hat man mir mitgeteilt, daß der Inhaber im Falle eines Falles auf TÜV-Anfrage (welches jedoch bisher erst einmal vorgekommen ist) einen schriftlichen Ausdruck z.B. vom Bosch-Dienst (Tachotest IST-/SOLL-Geschwindigkeit bei 50Km/h) vorlegen könne um somit nachzuweisen, daß die Geschwindigkeit korrekt bzw. der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen anzeigt/entspricht.
Dieses ist wie gesagt erst einmal verlangt worden. Nachdem der Nachweis erbracht und festgestellt wurde daß die Geschwindigkeit genauer als bei einem Originaltacho gab es keinerlei Fragen mehr.
Auch bei der Versicherung (in meinem Fall die LVM) wurde das Instrumentenkombi von den dortigen Sachverständigen begutachtet (das ging bis zur Hauptstelle in Münster). Auch dort wurde nichts beanstandet so daß es selbst bei einem 100%ig selbstverschuldeten Unfall keinerlei Probleme geben wird.
Vorraussetzung hierbei sei allerdings, daß die Geschwindigkeit wirklich innerhalb der vorgeschriebenen Toleranzen anzeigt. Ferner darf der Fahrer nicht von der Instrumentenscheibe durch eine evtl. mögliche Lichtspiegelung "geblendet" werden bzw. der Fahrer muß die Geschwindigkeit immer ablesen können.
Da meine Instrumentenscheibe mattiert ist, somit nicht reflektieren kann und die Geschwindigkeitsabweichung (IST/SOLL) genauer als das Original ist, gibt es keinerlei Probleme.
Sorry daß ich damals nicht mehr daran gedacht habe Dir dieses mitzuteilen. Nachdem ich das geklärt hatte ist das Ganze bei mir in Vergessenheit geraten.
Gruß aus Werne
Guido
|