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Alt 31.12.2006, 04:49   #2
Mic
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Standard fiskus

Hallo,
aus Erfahrung ( ich hatte mal wieder den Zoll als Steuerfahndung da ) kann man bei gelegentlicher Schlachtung zum Eigenbedarf die überschüssigen Teile verkaufen - Freibeträge beachten - und ist nicht gewerblich.

Bei ca dem 3. Schlachtwagen im Jahr oder bei wiederkehrendem Verkauf von identischen NEUEN Brocken ist man sofort fällig, bei einer Schraubergemeinschaft ( wie in meinem Fall ) werden alle zusammen veranschlagt und dann auseinanderdividiert, für jeden gelten dann die Freibeträge - aber bitte alle Unterlagen sammeln, es kann je nach Einkommenslage sein, daß der Eine 1.000.-- Öre im Jahr ohne genaue Angabe machen kann und der Nächste bei 10.-- Euro angeben muß.

Gerne ( auch in einigen Forumsbeiträgen hier ) wird die gewerbliche Einstufung vom Finanzamt mit einem Gewerbebetrieb verwechselt.
Wenn das Finanzamt gewerblich sagt, hat man nicht automatisch einen Betrieb..... da geht es dann um geleistete Stunden etc pp....... und ob Gewährleistung und Bedingungen für einen Gewerbebetrieb gelten oder für privat, entscheidet nicht der Fiskus, sondern die Tatsache, ob ein Gewerbe ausgeübt wird oder nicht. Private Schraubergemeinschaften oder eine Hebebühne für den Eigenbedarf sind in der Regel keine Betriebe.

Es gibt aber bestimmt ein paar Steuerexperten hier, die das besser erklären können ))

Gruß Mic
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