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Alt 30.12.2002, 10:28   #21
philip
inaktiv, keine gültige e-Mail
 
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Fahrzeug: 735i e32 Bj.88, Triumph Spitfire BJ.73
Standard noch mal was zur rechtslage....

mal was zu herbie01.....

natürlich hat er recht. wenn bei dem auto was nicht stimmt, es einen mangel hat etc. dann kannst du
selbstverständlich vom kaufvertrag zurücktreten. der verkäufer muss da nicht mal arglistig oder
vorsätzlich was verschwiegen haben.

was nämlich die wenigsten wissen:

ONLINEAUKTIONEN SIND KEINE VERSTEIGERUNGEN!!!!!!!!!!!

Es handelt sich bei ebay z.B.: um ein:

Vertragsangebot gegen Höchstgebot.

der Kaufvertrag bei ebay kommt durch Zeitablauf und nicht durch Zuschlag (wie bei einer echten Auktion)
zustande.

Bei Online-Auktionen gelten somit die Reglen zum allgemeinen Kaufrecht und zum Fernabsatz und
Verbrauchsgüterkauf.

Also: don`t panic.

cu
phil
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