Irgendwie scheint (außer Soundflax, der es ja anschnitt) keiner zu verstehen, was er meinte:
Also:
Generell ist die Neu-Einstufung Zweitwagen SF1/2 = üblicherweise (nicht bei allen) 140%!
Wenn aber der Versicherer Sonderregelungen hat, wie z.B. wir mit Einstufung SF2 = 85%, dann kannst Du nicht nach einem Jahr wechseln - wir bestätigen dann nämlich nicht SF3, sondern "nur" SF1 - dieser Sonderregelung ist ja eine gesellschaftsinterne Regelung!
Mit der TB28 meinete Soundflax, dass, wenn der Rabatt, der als Sondereinstufung SF2 gegeben wurde, nach einem Jahr auf eine andere Person übertragen werden soll, das nicht geht - denn die Person, die übernehmen soll, kann ja nicht erklären, dass sie das Fahrzeug des Abgebenden 2 Jahre gefahren hat - und das ist bei TB28 die Voraussetzung!
Da gibts noch viele Feinheiten, die man mit einem Direktversicherer sowieso nicht geklärt bekommt! Immer 84er-Vertreter oder Makler nehmen!
Gruß Norbert
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