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Alt 20.12.2006, 17:42   #5
Achimito
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Fahrzeug: E32-740i (07.92) und E32-730iL (11.89)
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Hi,

Zitat:
Zitat von Heiko Beitrag anzeigen
Hallo,

wo findet sich denn der Emmisionsschlüssel in den neuen Fahrzeugpapieren? (Zulassungsbescheinigung Teil I)
Ist das 2.1 oder 2.2 oder 14.1 ????
Habe eine Gat-Anlage drin und "Schadstoffarm D3" in den Papieren stehen, bin ich dann auch vom Fahrverbot betroffen??

Gruss, Heiko
Also in meinem Fahrzeugschein (schon ein paar Jahre alt, jaja ) befindet sich auf der zweiten Seite der Vorderseite (so nenne ich das jetzt einfach mal) ganz links oben ein Feld mit einer Zahl, die aus 6 Ziffern besteht. Das Feld heißt bei mir "zu Schlüssel 1". Die letzten 2 Ziffern dieser Zahl sind entscheidend: 01 bis 13 bedeutet "Fahrverbot", ab 14 bedeutet so viel wie "weiterhin freie Fahrt".

Also ich kenne auch noch mehrere Besitzer von E32-Fahrzeugen. Da reichen die Ziffern von "01" bei einem 730i Bj. 89 bis hin zu "14" bei einem 740i Bj. 92. Kurzum: Einige E32 werden dann wohl unter das Fahrverbot fallen und andere eben nicht. Deshalb meine Frage, was man mit denjenigen E32er´n umrüstungstechnisch so machen kann, damit auch sie wieder im Stadtverkehr fahren dürfen.

Viele Grüße,
Achim
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