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Alt 15.12.2006, 23:40   #2
Joerg
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Schau mal in den Auftrag den Du unterschrieben hast. Da steht gerne im Kleingedruckten dass Folgereparaturen aufgrund anderer Reparaturen bla bla bla ohne weitere oder vorherige Nachfrage durch den Auftragnehmer ausgeführt werden können, solange der Auftraggeber das bei Auftragsvergabe nicht ausdrücklich verneint.

Ich lasse immer schriftlich vermerken, dass ich in jedem Fall zuerst angerufen werden möchte.

Gruß
Jörg
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